AGB

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen sowie innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Kristina Flick
Sattlerstr. 45
42105 Wuppertal

Email: kristina@einquadratmeter.com
Mobil: 0202 29587624

Allgemeine Geschäftsbedingungen – einquadratmeter ordnung – Stand Januar 2023 § 1 Geltungsbereich /Allgemeines:

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von ‚einquadratmeter ordnung‘ durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbe- dingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

§ 2 Auftragsausführung und Zustandekommen des Vertrages

(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festge- schrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.

(2) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.

(3) Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Auftrags vereinbaren der Auftragnehmer und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.

(4) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Auftrags gegeben wurden, bezüglich der Coaching- und Beratungsleistung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

§ 3 Vertragsdauer und Vergütung:

(1) Für die Beratunsleistung/ das Coaching wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich eventueller Reise- kosten berechnet.

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.

(4) Mit der Unterzeichnung des Vertrages (ab 6 Stunden) ist eine Honorarvorkasse in Höhe von 25% des vereinbarten Honorars fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft der Betrag nicht fristgerecht ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

(5) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung wie- derrufen werden, so wird generell keine Aufwandsentschädigung fällig. Tritt der Auftraggeber später vor dem vereinbarten Beratungstermin vom Vertrag zurück, so wird eine Aufwandsentschädigung fällig (Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung), die sich folgender Maßen staffelt: 1 Monat vor Buchungstermin 25 % des Basishonorars, 7 Tage Monate vor Buchungstermin 50 % des Basishonorars, 1 Tag vor Buchungs- termin 75 % des Basishonorars .

§ 4 Haftung / Gefahrübergang:

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung, haftet der Auftragnehmer für sich und seinen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder sein Erfüllungsgehilfe durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmen oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(3) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, etc.) kein Auftragnehmer zum Termin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

§ 5 Datenschutz:

(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages (z.B. Lagermietung, Umzugsunternehmen etc.) erforderlich. An diese Dienstleister werden die entsprechenden Daten und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt.

(2) Der Auftraggeber erhält bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung des Auftragnehmer.

§ 6 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel:

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Auf- enthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Solle eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksam- keit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

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